Jagdverband Senftenberg

Aus aktuellem Anlass mit Bitte um Beachtung!

Aus dem Veterinäramt des OSl Kreises kam die Informationen das immer weniger Trichinenproben im Amt abgegeben werden, obwohl die Anzahl des erlegten Schwarzwildes nicht weniger wird.Deshalb sollten wir nochmal auf die bestehenden Gesetze hinweisen!

1. Tierische Lebensmittelhygieneverordnung §2 b. 1. Absatz 1 und 2
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tier-lmhv/gesamt.pdf

2. Tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung §6 (2) 1
www.gesetze-im-internet.de/tier-lm v/ 6.html

Das Verterinäramt bittet nochmals um Einhaltung der Gesetze! Die Trichinenprobe ist am Erlegungsort
oder dem Wohnort des Erlegers abzugeben.
Weiterhin übernimmt der Unterzeichner mit seiner/ seinen Unterschriften die volle Haftung.

Weiterhin ist zum Thema "Dunkerscher Muskelegel" vom Veterinäramt folgendes zu sagen.

Das Bundesamt für Risikobewertung ist weiterhin am forschen unter welchen  Bedingungen das Fleisch
genusstauglich sein kann. Die Meinung durch Einfrieren oder langes Abhängen (z.B.Salami
) würde der Muskelegel absterben sind nicht sicher belegt.
Das Veterinäramt bleibt deshalb weiterhin bei seinem Standpunkt : Fund = genussuntauglich, siehe
offizielles Schreiben des Amtes OSL